Maßnahmen zur Prävention von Infektionskrankheiten wie COVID-19 im Verein:
Schnellinfos:
- Indoor Tragen einer FFP2 Maske
- Indoor 2m Abstand zueinander
- Regelmäßiges Lüften der Räume
- Wasch dir häufig die Hände mit Seife
- Desinfiziere Oberflächen und Werkzeug
- Nach Betreten des Vereins Hände waschen oder desinfizieren
- Für Eintritt 3-G Regel befolgen: Getestet - Genesen - Geimpft
- Indoor 1 Person pro 10 qm
- COVID-19 Beauftragter im r3: galego
==== Empfehlungen für ein COVID-19-Präventionskonzept gem. § 8 Abs. 2 COVID-19-Lockerungsverordnung ====
Allgemeines:
Um unserer als Hackerspace wichtigen gesellschaftlichen Funktion wieder nachkommen zu können, wurde dieses Präventionskonzept ausgearbeitet, um unsere freizeitlichen Aktivitäten wieder vollumfänglich aufnehmen zu können. Wir als Verein sind uns unserer Verantwortung bewusst, weshalb wir zum einen alle Beteiligten über die Maßnahmen dieses Präventionskonzeptes informieren und zum anderen auf die Einhaltung dieser Maßnahmen in der Praxis achten.
Weiterhin gilt, dass Gäste sowie Mitglieder , die sich krank fühlen, weder an Aktivitäten oder Treffen jeglicher Art teilnehmen dürfen. Sie haben den Vereinsräumlichkeiten unbedingt fernzubleiben. Jegliche Teilnahme an Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Es werden stets die jeweils aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich COVID-19 eingehalten; dies trifft auch auf dieses Präventionskonzept zu. Dabei steht natürlich weiterhin die Gesundheit und die Sicherheit aller Personen im Verein an oberster Stelle.
1.) Verhaltensregeln für Mitglieder und Gäste • Die im Verein zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel sind beim Betreten und Verlassen zu nutzen. Dies kann durch korrektes, gründliches Waschen der Hände mit Seife ersetzt werden. Umarmen und Händeschütteln bei der Begrüßung sind zu unterlassen. • Die Benutzung von und der Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen/Werkstätte/WC Anlagen ist so zu gestalten bzw. zeitlich so zu staffeln, dass der Mindestabstand von 1m gewahrt werden kann. • Zu den Hygienestandards zählt das regelmäßige Händewaschen und -desinfizieren vor und nach dem Besuch in den Vereinsmöglichkeiten. Wenn geniest oder gehustet werden muss, so sollte dies ausschließlich in die Armbeuge und nicht in die Hände erfolgen. Zudem sollte spucken und Nase putzen vermieden werden. • Persönliche Utensilien sollen gekennzeichnet (zB. zuhause gefüllte Trinkflasche, Handtücher, usw.) und auf keinen Fall geteilt werden. • Im Verein ist zu nicht im selben Haushalt lebenden Personen weiterhin ein Mindestabstand von mind. 1,5 m einzuhalten. • Bei Behandlungen oder Erste-Hilfe-Maßnahmen, bei denen der Mindestabstand von mind. 1,5 m nicht eingehalten werden kann, ist eine FFP2 Maske zu tragen (ausgenommen, wenn dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist; zB. Erste-Hilfe-Maßnahmen). • Als Grundregel ist festgehalten, dass ein physischer Kontakt zwischen Personen im Verein vermieden werden soll! • Es gilt stets, die aktuellen Vorgaben der Vereinsführung einzuhalten.
• Am Eingang und in den Werkstätten werden ausreichend Desinfektionsmittel für die Oberflächen- und Händedesinfektion zur Verfügung gestellt. In den Badezimmern kann die Desinfektion durch das korrekte Händewaschen mit Seife ersetzt werden. • Bei erstmaligen Betreten und längerem Aufenthalt (über 30 Minuten) ist das Lüften der Räumlichkeiten, für mind. 10 Minuten vorgesehen (z.B. LOTHR Türe und MaSha Fenster). • Der Aufenthalt in geschlossenen Räumen ist auf ein Minimum zu reduzieren. Bei geschlossenen Räumen ist auf eine gute Durchlüftung zu achten. • Bei Gästen wird eine Anwesenheitsliste geführt, um bei etwaigen Krankheitsfällen schnell nachvollziehen zu können, wer noch gefährdet sein könnte.
2.) Hygiene und Reinigungsplan • Unvermeidbar mit den Händen zu berührende Gegenstände und Kontaktflächen (Türklinken, usw.) sollen zumindest einmal täglich desinfiziert werden. • WC-Anlagen und Dusch- und Waschräume sollen täglich desinfiziert werden. • Eine Grundreinigung der Gemeinschaftsräume/Umkleidekabinen soll mindestens einmal pro Woche sichergestellt werden.
3.) Umgang mit (möglichen) Infektionen mit dem SARS-Cov2-Virus • Bei Krankheitssymptomen jeglicher Art ist für die betroffenen Personen kein Besuch gestattet bzw. ist ein ggf. laufenden Aktivitäten sofort einzustellen. Die betroffene Person muss - die Vereinsräumlichkeiten umgehend verlassen, - die zuständige Gesundheitsbehörde informieren (Gesundheitshotline 1450), - deren Anweisung strikt befolgen und - der Vereinsführung von diesen Anweisungen berichten. • Tritt ein Verdachtsfall außerhalb des Vereins auf, ist die Gesundheitsbehörde sowie die Vereinsführung darüber zu informieren. • Ist ein bestätigter Fall aufgetreten, hat der Verein, sobald er Kenntnis davon erlangt, die Gesundheitsbehörde zu informieren.
Jedes Mitglied und jeder Gast ist auch selbst dafür verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten!
COVID-19 Beauftragte*r
- Name des*r COVID-19-Beauftragten: galego
- Anschrift des*r COVID-19-Beauftragten: Dem Vorstand bekannt.
- Erreichbarkeit (Tel, E-Mail): guenther.kriechhammer aaaat brainity.com, +43 650 8935508
- Der*die COVID-19-Beauftragte hat folgende Aufgaben:
• Umsetzung, Kontrolle und Dokumentation der Maßnahmen des COVID-19-Präventionskonzeptes
• Ansprechperson für die Umsetzung der Maßnahmen innerhalb des Vereins gegenüber Mitgliedern und Gästen.
• Ansprechpartner für Behörden im Kontaktpersonenmanagement.
• Schulung gemäß dieses Präventionskonzeptes: Ein*e COVID-19-Beauftragte*r benötigt keine besonderen Ausbildungen. Eine Empfehlung zur Schulung des*r COVID-19-Beauftragten im Hinblick auf datenschutzrelevante Fragestellungen wird im Rahmen der „Empfehlungen für die inhaltliche Gestaltung eines COVID-19- Präventionskonzeptes für Veranstaltungen im Bereich von Kunst und Kultur“ ausgesprochen.
Darstellung der Maßnahmen zur Schulung von Mitgliedern zu folgenden COVID-19-relevanten Fragestellungen:
• Erkennen von möglichen COVID-19-Syptomen
• Anleitung zum selbstständigen Gesundheitscheck mit Hilfe von Tagesprotokollen
• Besonderheiten hinsichtlich der notwendigen Eigenschutz- und Fremdschutzmaßnahmen
• erforderlichen Hygieneregelungen
• Vorgehen bei Auftreten von Symptomen und im Verdachtsfall
• Vorgehen bei Auftreten besonderer Veranstaltungssituationen (Generalversammlung, Mitgliedertreffen, usw.)